Kunden mit Gewerbeschein können das ganze Jahr Feuerwerk der Kategorie F2 ohne Vorlage einer Ausnahmegenehmigung nach §24 1.SprengV kaufen. Dabei gibt es allerdings einige Dinge zu beachten, welche wir Dir im Folgenden erläutern möchten.
Wie kann ich Feuerwerk der Kategorie F2 bei Euch einkaufen?
Schicke uns dazu einfach Deinen Gewerbeschein im PDF-Format sowie ein Foto von Deinem Personalausweis (Vorder- und Rückseite) an [email protected]. Bitte beachte dabei, dass es sich bei dem Personalausweis des Gewerbetreibenden handelt und dieser mindestens 18 Jahre alt sein muss.
Wenn ich als Gewerbetreibender Feuerwerk bei Euch bestelle, kann das jeder im Store abholen?
Theoretisch ja. Wenn Du nicht selber vorbeikommen kannst, benötigen wir eine Vollmacht. Die Person, welche das Feuerwerk bei uns abholt, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Kann ich als Gewerbetreibender mit jedem Gewerbe einfach so Feuerwerk einkaufen?
Man kann grundsätzlich mit jedem Gewerbeschein (kein Reisegewerbe) Feuerwerk einkaufen. Da es sich hier allerdings um einen gewerblichen Kauf handelt, geht der Gesetzgeben davon aus, dass es sich hier um einen Erwerb zum Wiederverkauf handelt und nicht zur Eigennutzung.
Da es sich bei Feuerwerk um Produkte handelt, welche gesetzlich unter der Kategorie "Sprengstoff" gehandhabt werden, muss der gewerbliche Umgang / Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen der zuständigen Behörde mindestens 14 Tage vorher nach §14 Satz 2 und 3 des Sprengstoffgesetzes schriftlich angezeigt werden. Weiterhin muss die Tätigkeit im Gewerbeschein aufgenommen werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir auf Nachfrage der Behörde dazu angehalten sind, Kontaktdaten von Gewerbetreibenden zum Zwecke der Überprüfung auszuhändigen.
Benötige ich als Gewerbetreibender eine Ausnahmegenehmigung nach §24 1.SprengV, um Feuerwerk außerhalb von Silvester zu verwenden?
Ja, da Du selber das Feuerwerk nicht gewerblich verwenden darfst, sondern lediglich als Privatperson. (Für den gewerblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigst Du eine Erlaubnis nach §7 SprengG sowie eine spezielle Gewerbehaftpflichtversicherung.)
Ich darf Feuerwerk als gewerbetreibender einkaufen, aber nicht verwenden? Verstehe ich das richtig?
Ja genau. Das Ganze ist etwas verstrickt. Gehen wir davon aus, dass Du gewerblich Feuerwerk eingekauft hast. Um dies jetzt selber verwenden zu dürfen, müsstest Du es Dir selber als Privatperson weiterverkaufen. Aber Achtung! Ohne eine Ausnahmegenehmigung nach §24 1.SprengV darfst Du als Gewerbetreibender Privatpersonen (auch wenn es sich hier um dieselbe Person handelt) das Feuerwerk der Kategorie F2 nur aushändigen, wenn die besagte Ausnahmegenehmigung der Privatperson vorgelegt wird.
Da wir, nachdem Du das Feuerwerk bei uns gekauft hast, nicht nachvollziehen können, was Du damit anstellst, obliegt es in Deiner vollen Verantwortung als Gewerbetreibender, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass laut Sprengstoffrecht empfindliche Strafen drohen können.