AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Stefan Thoenes
WE LOVE PYRO
Ummerstr. 85
41748 Viersen
§ 1 Vorbemerkung/Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern.
Die Verträge kommen nur zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Stande. Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten Einzelbestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur insoweit wirksam vereinbart, wenn sie WE LOVE PYRO rechtzeitig zur Kenntnis gebracht worden sind und soweit sie den individualvertraglichen wie auch den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen.
§ 2 Allgemeines/Preise
1. Alle auf der Website und in den jeweils aktuellen Katalogen befindlichen/dargestellten Produkte dienen lediglich der Information und stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne dar.
2. Alle auf der Website genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
§ 3 Bestellung und Auftragsannahme
1. Bestellungen sind schriftlich per E-Mail möglich. Die Bestellungen gelten mit dem Eingang bei WE LOVE PYRO als angenommen.
2. Wenn ein Produkt zum Zeitpunkt der Bestellung oder überhaupt nicht lieferbar ist, erhält der Besteller eine Mitteilung hierüber. In diesem Fall gilt die Bestellung als nicht angenommen.
§ 4 Liefertermine/Lieferzeit
1. Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes:
Die von WE LOVE PYRO genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ von schriftlich bestätigt worden.
2. Die Lieferung von WE LOVE PYRO steht unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. WE LOVE PYRO wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet.
Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein von WE LOVE PYRO übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.
3. Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere der Leistung der vereinbarten Zahlungen und ggf. der Erbringung vereinbarter Sicherheiten.
Der Lauf von vereinbarten Lieferfristen wird unterbrochen, solange der Käufer sich mit seinen Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen gegenüber WE LOVE PYRO im Rückstand befindet.
Teillieferungen sind ausdrücklich zulässig.
4. Im Übrigen ist der Käufer im Falle eines von WE LOVE PYRO zu vertretenen Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist.
5. Wenn eine vom Käufer bestellte Nachnahmesendung an WE LOVE PYRO zurückgesandt wird
(z. B. weil sie nicht abgeholt wird oder der Käufer eine falsche Adresse angegeben hat), berechnet WE LOVE PYRO die jeweils anfallenden Versand- und Nachnahmekosten dieser Lieferung zzgl. einer Bearbeitungspauschale von EUR 5,00. Der Betrag wird bei der erneuten Lieferung mit in Rechnung gestellt.
6. Bei höherer Gewalt, Arbeitsmaßnahmen, behördlichen Anordnungen, sowie unverschuldeten Betriebsstörungen wird die Lieferfrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen verlängert.
Geht die Behinderung über 5 Wochen hinaus, so hat die Firma WE LOVE PYRO das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Versand
1. Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz von WE LOVE PYRO auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht WE LOVE PYRO die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz von WE LOVE PYRO auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
2. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.
3. WE LOVE PYRO ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von WE LOVE PYRO schriftlich übernommen worden.
§ 6 Haftung für Mängel
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht gerügt wurden, werden von WE LOVE PYRO nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Mängelrügen werden als solche nur dann von WE LOVE PYRO anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren und sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
2. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an WE LOVE PYRO kann nur mit deren vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis von WE LOVE PYRO erfolgen, brauchen von dieser nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
3. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
4. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:
5. Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Lieferanten Nacherfüllung zu verlangen.
Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei WE LOVE PYRO nach eigenem Ermessen.
6. Darüber hinaus hat WE LOVE PYRO das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Erfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
7. Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.
8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat im jeden Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
§ 7 Haftung für Pflichtverletzungen von WE LOVE PYRO im Übrigen
1. Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung von WE LOVE PYRO Folgendes:
2. Der Käufer hat WE LOVE PYRO zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zur gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
3. Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch WE LOVE PYRO geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 III i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 II i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
4. Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausschlossen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele und wenn keine Zahlungsziele vereinbart worden sind, sofort netto zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
2. Maßgebend für die Wahrung der Zahlungsziele ist der Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto der WE LOVE PYRO.
3. Wenn ein von WE LOVE PYRO bei dem Käufer berechtigt eingezogener Betrag Retour geht, belastet WE LOVE PYRO den Käufer bei erneuter Abbuchung die dafür anfallenden Kosten in Höhe von EUR 10,00. Der Gesamtbetrag wird erneut eingezogen.
4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Das gesetzliche Recht der WE LOVE PYRO zum Rücktritt und zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
5. Werden Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehenden Forderungen von WE LOVE PYRO gegenüber dem Käufer fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Das selbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.
6. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme schriftlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
7. Sämtliche Forderungen von WE LOVE PYRO gegen den Käufer, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen WE LOVE PYRO zum Rücktritt berechtigen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Alle von WE LOVE PYRO gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen im Eigentum WE LOVE PYRO (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
2. Im Falle des Verkaufes der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an WE LOVE PYRO ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderung solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber WE LOVE PYRO nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. WE LOVE PYRO ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
3. Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an WE LOVE PYRO ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den WE LOVE PYRO dem Käufer für die weiter veräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.
4. Der Käufer ist verpflichtet, WE LOVE PYRO im Falle des Zugriffes Dritter – etwa durch Diebstahl, Pfändung, Konkurs – unverzüglich Mitteilung zu machen, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware WE LOVE PYRO anzuzeigen. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist WE LOVE PYRO sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von WE LOVE PYRO gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten und noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist der Käufer berechtigt, von WE LOVE PYRO insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Die Rangfolge der Freigabeansprüche bestimmt sich dabei alleine nach der zeitlichen Reihenfolge der Warenlieferungen, beginnend mit der ersten Lieferung.
6. Die Geltendmachung der Rechte von WE LOVE PYRO aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferanten gegen den Käufer angerechnet.
§ 10 Rücktrittsrecht von WE LOVE PYRO
WE LOVE PYRO ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
1. Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um eine Beziehung zwischen WE LOVE PYRO und Käufer handelt.
2. Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erhebliche Bedeutung sind.
3. Wenn die unter Eigentumsvorbehalt von WE LOVE PYRO stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder der Pfändung. Ausnahmen hier von bestehen nur, soweit WE LOVE PYRO sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
§ 11 Stornierung
Für den Fall, dass der Käufer Bestellungen innerhalb des bestätigten Liefertermins storniert, ist WE LOVE PYRO berechtigt, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages zu erheben, dem Käufer ist jedoch der Nachweis gestattet, dass die tatsächlichen Anfwendungen von WE LOVE PYRO geringer sind. Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten des Käufers. Rücksendungen werden von WE LOVE PYRO nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert sind. Die Ware muss verschweißt in der Originalverpackung, alle anderen Produkte müssen ungebraucht sein.
§ 12 Umtausch
Der Käufer kann die Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware umtauschen. Ware kann nur umgetauscht werden, wenn sie verschweißt oder in tadellosem Zustand sind. Die anderen Produkte können nur ungebraucht umgetauscht werden.
Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten des Käufers. Rücksendungen werden von WE LOVE PYRO nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert sind.
§ 13 Schriftform
Der Käufer hat seine Rechte aus den §§ 7, 8 schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung evtl. Ansprüche gegenüber WE LOVE PYRO ist WE LOVE PYRO schriftlich anzuzeigen.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit der Käufer Unternehmer und juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von WE LOVE PYRO ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz von WE LOVE PYRO zu erbringen.
Viersen, den 22.06.2022
Stefan Thoenes, WE LOVE PYRO
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.